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Umsatzsteuer - Zahllast

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OSS EU-Regelung

Für die Anzeige der Umsatzsteuer Privatkunden EU befindet sich unter dem Menü "Umsatzsteuer-Zahllast" der Tab OSS EU-Regelung, was für One-Stop-Shop steht. Hier kann das entsprechende Quartal ausgewählt werden. Dann wird pro Land eine Zeile ausgewiesen, die jeweils die Bemessungsgrundlage, den Prozentsatz und den jeweiligen Umsatzsteuerwert pro Art (Standard, Reduced1, Reduced2, Super reduced, Zero etc.) ausweist.

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Hinweis

Die Anmeldung im OSS-Portal muss mittels eines Zertifikats erfolgen (idealerweise Elsterzertifikat oder andere z.B. durch BZSt ausgestellte).  Das Unternehmen muss sich beim BZSt unter https://www.elster.de/bportal/start registrieren. Weitere Hinweise befinden sich unter https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html

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